Pandemie & Schule
Aktuelles zu Schule in Pandemie-Zeiten (Stand: 23.09.2022)
(ältere Informationsschreiben finden Sie in dem Archiv am Ende dieser Seite)
An unserer Schule gibt es derzeit keine Pandemie-Maßnahmen mehr. Es besteht aber die Möglichkeit einer freiwilligen Testung bis zu 3x pro Woche.
Sollten Symptome auftreten, bitten wir darum, die betroffenen Kinder nicht in die Schule zu schicken und bis zur völligen Genesung zu warten. Bei einem positiven Selbsttest oder PCR-Test bitten wir um ein Mitteilung über das entsprechende Formular.
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Anordnung von Quarantänemaßnahmen
Zusammen mit einer Quarantäneanordnung durch das Gesundheitsamt erhalten die Eltern und Erziehungsberechtigten alle notwendigen Informationen zur Beendigung der Quarantäne.
Informationen des Landkreises Harburg zum Verhalten bei einem positiven Corona-Test erhalten Sie nachfolgend als Download:
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Nachfolgend erhalten Sie die aktuellen Informationen des Kultusministeriums:
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Informationen zur Befreiung von der Präsenzpflicht im Härtefall sowie das Antragsformular erhalten Sie hier.
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Hinweise für Besucher:
Wir bitten unsere Besucher darum, nur in dringenden Fällen persönlich in die Schule zu kommen, stattdessen können viele Anliegen per Telefon oder E-Mail geklärt werden. Bitte benutzen Sie auch den Briefkasten am Eingang Parkstraße für abzugebende Unterlagen.
Schulfremde Personen dürfen die Schule nur mit dem Nachweis eines negativen Selbsttests betreten. In der Waldschule gilt Maskenpflicht.
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Aktuelle Hygienemaßnahmen
Eine Übersicht der aktuellen Hygienemaßnahmen erhalten Sie hier als PDF-Download:
Erkältungssymptome: Darf mein Kind in die Schule?
Das Niedersächsische Kultusministerium schreibt hierzu:
Dürfen Schülerinnen und Schüler mit Schnupfen- und ähnlichen Krankheitssymptomen in die Schule gehen?
Bei einem banalen Infekt ohne deutliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens (z. B. nur Schnupfen, leichter Husten) kann die Schule besucht werden. Dies gilt auch bei Vorerkrankungen (z. B. Heuschnupfen, Pollenallergie).
Bei Infekten mit einem ausgeprägtem Krankheitswert (z. B. Husten, Halsschmerzen, erhöhte Temperatur) muss die Genesung abgewartet werden. Nach 48 Stunden Symptomfreiheit kann die Schule ohne weitere Auflagen (d. h. ohne ärztliches Attest, ohne Testung) wieder besucht werden, wenn kein wissentlicher Kontakt zu einer bestätigten Covid-19 Erkrankung bekannt ist.
Bei schwererer Symptomatik, zum Beispiel mit
- Fieber ab 38,5°C oder
- akutem, unerwartet aufgetretenem Infekt (insb. der Atemwege) mit deutlicher Beeinträchtigung des Wohlbefindens oder
- anhaltendem starken Husten, der nicht durch Vorerkrankung erklärbar ist,
sollte ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Die Ärztin oder der Arzt wird dann entscheiden, ob ggf. auch eine Testung auf SARSCoV-2 durchgeführt werden soll und welche Aspekte für die Wiederzulassung zum Schulbesuch zu beachten sind.
Eine Grafik des Niedersächsischen Kultusministeriums, dass die o.g. Abläufe darstellt, erhalten Sie hier als PDF-Download:
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ARCHIV: (Hier finden Sie ältere Informationsschreiben ab Januar 2022)