Anmeldung 1. Klasse

Hier können Sie Ihr Kind bis zum 31.05.2025 für das Schuljahr 2026/27 für das 1. Schuljahr anmelden.

Alle weiteren Informationen erhalten Sie per Post.

Eine Kopie der Geburtsurkunde können Sie bereits per E-Mail an info@waldschule-buchholz.com schicken.

    Angaben zum Ihrem Kind










    Anschrift




    Liegen für den Schulbereich bedeutsame Erkrankungen oder Behinderungen vor?

    Gibt es einen Impfschutz gegen Masern?

    Hat Ihr Kind den Kindergarten besucht?


    Wurde im Kindergarten eine Sprachstandsfeststellung durchgeführt?

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    Angaben zur Sorgeberechtigung

    Angaben zur Mutter








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    Angaben zum Vater








    Angabe zur Sorgeberechtigung
    In der Regel üben die Erziehungsberechtigten die gemeinsame Sorge aus. Gleiches gilt in den Fällen, in denen
    nicht miteinander verheiratete Eltern in öffentlich beurkundeten Sorgeerklärungen nach §§ 1626 a, 1626 d BGB
    erklärt haben, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen. Im Falle einer Trennung oder Scheidung wird die
    Personensorge grundsätzlich weiter von beiden Eltern gemeinsam ausgeübt.
    Die alleinige elterliche Sorge ist bei geschiedenen oder getrennten Eltern durch die familiengerichtliche
    Entscheidung nachzuweisen. Bei Müttern nichtehelicher Kinder kann dieser Nachweis durch ein sog. Negativattest
    des Jugendamtes erfolgen, in dem das Jugendamt das Nichtvorliegen einer gemeinsamen Sorgeerklärung
    bestätigt.

    Bei unverheirateten Partnern mit gemeinsamen Kindern

    Liegt ein gemeinsames Sorgerecht vor?

    Bei getrennt lebenden Sorgeberechtigten

    Haben Sie das alleinige Sorgerecht?

    Sie können eine Kopie der Geburtsurkunde per E-Mail an info@waldschule-buchholz.com schicken oder per Post sowie persönlich im Sekretariat abgeben.


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